Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.10.1988

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1850
BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88 (https://dejure.org/1989,1850)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1989 - 2 StR 705/88 (https://dejure.org/1989,1850)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1989 - 2 StR 705/88 (https://dejure.org/1989,1850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mängel der Dienstaufsicht - Bestechlichkeit - Verletzung von Dienstgeheimnissen - Strafzumessung - Milderungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung von Mängeln der Dienstaufsicht bei der Strafzumessung wegen eines Bestechlichkeitsdelikts

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1938
  • MDR 1989, 652
  • NStZ 1989, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
    Eine andere Beurteilung käme - als Ausnahme von dieser Regel - nur dann in Betracht, wenn sich infolge der Vernachlässigung von Aufsichtspflichten durch den Dienstvorgesetzten schon allgemeine, über Pflichtverletzungen einzelner hinausreichende Mißstände eingestellt hätten und der Angeklagte einer daraus erwachsenen Versuchung - z.B. zur Ausnutzung von Organisationsmängeln oder Lücken innerhalb eines Kontrollsystems (vgl. BGHSt 29, 319, 324; BGH StV 1988, 253 [BGH 08.03.1988 - 1 StR 100/88]) - erlegen wäre.
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
    Bei den Vorwürfen, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, handelt es sich jedoch um eine - im prozeßrechtlichen Sinne - andere Tat, an welche die begangene Steuerhinterziehung nur äußerlich anknüpft, ohne mit den Vorgängen, die den Vorwurf der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen begründen, eine nach der Lebensauffassung untrennbare Einheit zu bilden (vgl. BGHSt 35, 60).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88

    Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat

    Auszug aus BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88
    Eine andere Beurteilung käme - als Ausnahme von dieser Regel - nur dann in Betracht, wenn sich infolge der Vernachlässigung von Aufsichtspflichten durch den Dienstvorgesetzten schon allgemeine, über Pflichtverletzungen einzelner hinausreichende Mißstände eingestellt hätten und der Angeklagte einer daraus erwachsenen Versuchung - z.B. zur Ausnutzung von Organisationsmängeln oder Lücken innerhalb eines Kontrollsystems (vgl. BGHSt 29, 319, 324; BGH StV 1988, 253 [BGH 08.03.1988 - 1 StR 100/88]) - erlegen wäre.
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    In der strafmildernd gewerteten Erwägung des Versagens der Kontrollinstanzen liegt hier keine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Aufsicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. März 1989 - 2 StR 705/88, BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), sondern das Versagen der Kontrollinstanzen belegt die zu überwindende relativ niedrige Hemmschwelle und damit das Maß der aufgewendeten kriminellen Energie und ist deshalb revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 572/93 Rn. 5, StV 1994, 480).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03

    Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order

    Jedenfalls, hat die Beklagte ein Verschulden des von ihr in den Auftragsübermittlungsweg eingeschalteten "Systemhausvertragspartners" gem. § 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten; die Beweislast trifft -- auch hinsichtlich eines Verschuldens des Erfüllungsgehilfen -- den Schuldner (BGH NJW 1989, 1938).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93

    Verwerfung der Revision - Klarstellung eines Schuldspruchs - Gleichsetzung von

    In der strafmildernd gewerteten Erwägung, dem Angeklagten sei die Lieferung dienstlichen Materials durch das Fehlen von Torkontrollen "verhältnismäßig leicht gemacht worden", kann nicht eine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Dienstaufsicht gesehen werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), vielmehr ist sie als Kennzeichnung der nach Sachlage relativ niedrigen, zu überwindenden Hemmschwelle und damit der aufgewendeten kriminellen Energie zu verstehen und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3044
BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88 (https://dejure.org/1988,3044)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1988 - 2 StR 562/88 (https://dejure.org/1988,3044)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 2 StR 562/88 (https://dejure.org/1988,3044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des Totschlags - Vorliegen einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, in welchem Umfang Rohheit und Gewaltsamkeit, die sich in dem Tötungsverbrechen Bahn brachen, gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation bedingt waren, in welcher sich der Angeklagte befand (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9; BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 - und Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, in welchem Umfang Rohheit und Gewaltsamkeit, die sich in dem Tötungsverbrechen Bahn brachen, gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation bedingt waren, in welcher sich der Angeklagte befand (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9; BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 - und Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
  • BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87

    Aufhebung des Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 474/82

    Annahme von Tateinheit zwischen Totschlag, Vergehen gegen das Waffengesetz und

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 55/83

    Rechtsfehler - Beweiswürdigung - Unwiderlegte Einlassung des Mitangeklagten -

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
  • BGH, 01.12.1986 - 3 StR 544/86

    Zurückweisung des angesonnenen Geschlechtsverkehrs als Mitveranlassung zur

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, in welchem Umfang Rohheit und Gewaltsamkeit, die sich in dem Tötungsverbrechen Bahn brachen, gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation bedingt waren, in welcher sich der Angeklagte befand (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9; BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 - und Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82
    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Deshalb wäre zu prüfen gewesen, in welchem Umfang Rohheit und Gewaltsamkeit, die sich in dem Tötungsverbrechen Bahn brachen, gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation bedingt waren, in welcher sich der Angeklagte befand (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9; BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82 - und Beschluß vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86).
  • BGH, 02.09.1983 - 2 StR 214/83

    Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlags - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Diese in tatrichterlichen Urteilen gelegentlich vorkommende Wendung (vgl. etwa das Zitat in dem Beschluß des Senats vom 2. September 1983 - 2 StR 214/83) kann zu Mißdeutungen Anlaß geben und sollte besser vermieden werden.".
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 549/80

    Annahme nur unbewusster Handlungsantriebe trotz großem Vernichtungswillens

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
    Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
  • BGH, 09.10.1981 - 2 StR 567/81

    Strafschärfung wegen der Mitnahme eines gefährlichen Küchenmessers zu einer

  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Nach diesen Ausführungen ist zu besorgen, daß die Strafkammer verkannt hat, daß Tatmodalitäten - wie Brutalität - einem Angeklagten nur strafschärfend zur Last gelegt werden dürfen, soweit ihn ein Verschulden trifft (vgl. BGHR § 211 Abs. 2 grausam 2; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1988 - 2 StR 562/88 = NStZ 1989, 318), und daß Besonderheiten der Tatbegehung keinen Rückschluß auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder besondere verbrecherische Energie erlauben, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. BGH, Urt. vom 29. März 1988 - 1 StR 69/88 - NStZ 1988, 360; vgl. auch BGH bei Theune NStZ 1989, 174 f).
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